Fusion Kirchgemeinde Bern

Bundesgericht lässt Fusionsgegner abblitzen

Der Fusionsvertrag der Gesamtkirchgemeinde Bern bleibt bestehen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Kirchgemeinden Paulus und Bern-Bethlehem nicht eingetreten.

Die Fusionsgegner der Kirchgemeinden Bern-Bethlehem und Paulus haben vor Bundesgericht eine Niederlage erlitten. Das höchste Gericht ist auf ihre Beschwerde nicht eingetreten. Das teilt die Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern mit.

Die beiden Kirchgemeinden hatten den Entscheid des Regierungsrats zur Genehmigung des Fusionsvertrags angefochten. Ihre Beschwerde richtete sich insbesondere auf die Vermögensaufteilung.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Stimmberechtigten bereits mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025 über diese Regelung entschieden hatten. Gegen das Abstimmungsergebnis hätte innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden müssen. Die Beschwerde aber richtete sich gegen den (späteren) Regierungsratsbeschluss. Damit behält der Fusionsvertrag wie von den Stimmberechtigten genehmigt seine Gültigkeit.

Gemäss der Mitteilung der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern schafft das Urteil Klarheit für die weiteren Schritte. Die Vorbereitungen für den Start der neuen Kirchgemeinde Bern am 1. Januar 2027 würden wie vorgesehen fortgesetzt. Auch die Arbeiten zur Vermögensaufteilung mit den beiden nicht fusionierenden Kirchgemeinden Bern-Bethlehem und Paulus würden wie im Fusionsvertrag festgehalten weitergeführt.

Die reformierten Stimmberechtigten aus Bern hatten am 18. Mai 2025 der Fusion zu einer Gesamtkirchgemeinde mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Die Kirchgemeinden Paulus und Bern-Bethlehem entschieden sich aber für die Eigenständigkeit. Darauf kam es zum Rechtsstreit bezüglich der Vermögensverteilung. (eba)

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